Medizinische Kleintierklinik
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Behandlungskosten

Bitte informieren Sie sich regelmässig über die Behandlungskosten

Nach der Eingangsuntersuchung, vor der Durchführung weiterer diagnostischer Maßnahmen und einer eventuellen stationären Aufnahme, erhalten Sie eine Kostenschätzung. Unsere Tierärzte werden Sie über jede Änderung des Gesundheitszustandes Ihres Tieres sowie zusätzliche notwendige Maßnahmen und damit verbundene Kosten informieren. Beachten Sie bitte, dass der gesamte Rechnungsbetrag am Ende eines Termins oder bei Abholung eines stationären Patienten sofort beglichen werden muss. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Teilen Sie uns eine eventuelle Kostenobergrenze bitte vor Behandlungsbeginn mit. Alle finanziellen Angelegenheiten werden durch unser Klinikpersonal vertraulich behandelt.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Im Notdienst, bei sehr zeitintensiven oder komplexen Leistungen oder bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, die einen spezialisierten Oberarzt erfordern, kann der 3-fache Satz zur Anwendung kommen. Nur so können wir, da wir
als Universitätstierklinik ebenso wie private Tierkliniken an die Vorgaben des Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetzes gebunden sind, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung unserer Patienten, unser großes Leistungsspektrum und unseren ganzjährigen 24-stündigen Notdienst gewährleisten.

Bitte beachten Sie, dass alle tierärztlichen Leistungen sofort abgerechnet werden. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Die Behandlungskosten basieren auf der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und liegen im Notdienst durch das zusätzlich erforderliche Personal höher als in den Terminsprechstunden.

Die tierärztliche Versorgung im Notdienst hat sich bundesweit verschlechtert. Immer mehr tierärztliche Kliniken können durch die gestiegenen Personalkosten keine 24-Stunden-Versorgung an sieben Tagen pro Woche mehr anbieten. Auf diese angespannte Situation hat der Gesetzgeber reagiert und am 14.02.2020 eine Änderung der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) verabschiedet. Diese Regelungen sind für alle praktizierenden Tierärzte verpflichtend.

Daher sind wir gesetzlich verpflichtet, bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten (siehe unten) eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro (+ 19% MwSt) zu berechnen. Zusätzlich müssen alle tierärztliche Leistungen im Notdienst zum 2 – 4 fachen Satz der GOT berechnet werden.

Die Notdienstzeiten im Sinne des Gesetzes sind wie folgt:
• täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
• von freitags 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)
• von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags

Außerhalb dieser Zeiten wird, auch wenn Sie als Notfall zu uns kommen, keine Notdienstgebühr erhoben und nach dem bis zu 3-fachen Satz der GOT abgerechnet.

Mehr Informationen über die Notdienst-GOT entnehmen Sie der Pressemitteilung der Bundestierärztekammer.

Auch bei sehr zeitintensiven oder komplexen Leistungen oder bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, die einen spezialisierten Oberarzt erfordern, kann der 3-fache Satz zur Anwendung kommen. Nur so können wir, da wir als Universitätstierklinik ebenso wie private Tierkliniken an die Vorgaben des Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetzes gebunden sind, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung unserer Patienten, unser großes Leistungsspektrum und unseren ganzjährigen 24-stündigen Notdienst gewährleisten.