Medizinische Kleintierklinik
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Tollwutimpfschutz ist aktiver Tierschutz

26.02.2020

Tollwutimpfschutz ist aktiver Tierschutz

HeimtierausweisLiebe Tierhalter,

wir bitten um Verständnis, dass wir an der Medizinischen Kleintierklinik Hunde und Katzen aus dem Ausland oder nach vorherigen Reisen ins Ausland nur dann behandeln und stationär aufnehmen können, wenn sie über einen gültigen Tollwutschutz verfügen. Die Tollwutimpfung muss entweder im Nationalen Impfpass (im Inland gültig) und/oder im EU-Heimtierausweis (für Reisen innerhalb der EU Pflicht) durch einen Tierarzt nachweislich dokumentiert sein.
Tiere aus dem Ausland und Tiere unbekannter Herkunft, die ohne Tollwutimpfung vorgestellt werden, können an der Medizinischen Kleintierklinik nicht betreut werden.
Tollwut ist eine schwere Infektionskrankheit für Mensch und Tier, die noch immer in einzelnen Ländern vorkommt. Daher sollten Tierhalter auch aus Gründen der eigenen Sicherheit ihr Tier regelmäßig gegen Tollwut impfen lassen. Auch der illegale Handel mit Welpen soll durch die Nachweispflicht unterbunden werden.