Medizinische Kleintierklinik
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Notfälle

Unsere Klinik ist Tag und Nacht besetzt. Sie können uns sieben Tage die Woche rund um die Uhr erreichen. 

In lebensbedrohlichen Notfällen, wie bei starker Atemnot, Krampfanfällen oder akuter Lähmung, kommen Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze bitte sofort zu uns. Bitte kündigen Sie uns, wenn möglich, Ihr Kommen kurz an, zu Sprechzeiten unter +49  (0)89 2180-2650, außerhalb der regulären Sprechzeiten unter folgender Notfallnummer:

Notfallnummer außerhalb der regulären Sprechzeiten: 0176 - 18 82 88 82

Bitte haben Sie Verständnis, dass es im Notdienst zu längeren Wartezeiten kommen kann. Lebensgefährdende Erkrankungen haben hier Vorrang, die schwersten Fälle werden zuerst behandelt.

Unsere Notdiensttierärzte helfen Ihrem Tier schnellstmöglich über die akute Situation hinweg. Damit alle Notfälle behandelt werden können, werden im Rahmen des Notdienstes keine weiterführenden Untersuchungen vorgenommen.

Für eine vollständige Abklärung stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne im Rahmen der Terminsprechstunde zur Verfügung. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Tier stationär bei uns aufnehmen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass alle tierärztlichen Leistungen sofort abgerechnet werden. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Die Behandlungskosten basieren auf der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und liegen im Notdienst durch das zusätzlich erforderliche Personal höher als in den Terminsprechstunden.

Die tierärztliche Versorgung im Notdienst hat sich bundesweit verschlechtert. Immer mehr tierärztliche Kliniken können durch die gestiegenen Personalkosten keine 24-Stunden-Versorgung an sieben Tagen pro Woche mehr anbieten. Auf diese angespannte Situation hat der Gesetzgeber reagiert und am 14.02.2020 eine Änderung der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) verabschiedet. Diese Regelungen sind für alle praktizierenden Tierärzte verpflichtend.

Daher sind wir gesetzlich verpflichtet, bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten (siehe unten) eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro (+ 19% MwSt) zu berechnen. Zusätzlich müssen alle tierärztliche Leistungen im Notdienst zum 2 – 4 fachen Satz der GOT berechnet werden.

Die Notdienstzeiten im Sinne des Gesetzes sind wie folgt:
• täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
• von freitags 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)
• von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags

Außerhalb dieser Zeiten wird, auch wenn Sie als Notfall zu uns kommen, keine Notdienstgebühr erhoben und nach dem bis zu 3-fachen Satz der GOT abgerechnet.

Mehr Informationen über die Notdienst-GOT entnehmen Sie der Pressemitteilung der Bundestierärztekammer:
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php

 

Auch bei sehr zeitintensiven oder komplexen Leistungen oder bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, die einen spezialisierten Oberarzt erfordern, kann der 3-fache Satz zur Anwendung kommen. Nur so können wir, da wir als Universitätstierklinik ebenso wie private Tierkliniken an die Vorgaben des Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetzes gebunden sind, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung unserer Patienten, unser großes Leistungsspektrum und unseren ganzjährigen 24-stündigen Notdienst gewährleisten.

Für Tierärzte:

 Überweisungen per Fax (PDF, 15 KByte), oder auch per Online-Formular

Übersicht der Ruf- und Notfallnummern aller Tierkliniken